AML-Richtlinie (Geldwäscheprävention) | tipico at

AML-Richtlinie (Geldwäscheprävention)

Letzte Aktualisierung:
Betreiber: tipico at
Webseite: tipicoat.com
E-Mail: [email protected]
Adresse:
Hamburgerstraße 9, 1050 Wien, Austria

1. Zweck der Richtlinie

Diese AML-Richtlinie legt fest, wie tipico at Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert und bekämpft. Sie gilt für sämtliche Spieler, Mitarbeitenden, Partner sowie technische Systeme, die im Rahmen der Nutzung von tipicoat.com eingesetzt werden.

Ziel ist es, die Nutzung der Plattform zur Verschleierung illegaler Geldherkunft oder anderer Finanzdelikte zu verhindern.

3. Risikobasierter Ansatz

Wir verfolgen einen Risk-Based Approach, der sicherstellt, dass Risikoquellen frühzeitig erkannt werden. Maßnahmen werden dort verstärkt, wo höhere Risiken vorliegen.

  • Risikoprofile nach Kundengruppe, Zahlungsart, Herkunftsland, Spielverhalten,
  • Anpassung der Überwachung in Echtzeit,
  • Sonderprüfung bei Auffälligkeiten.

4. Kundenidentifizierung (KYC)

Um Missbrauch zu verhindern, führt tipico at Identitätsprüfungen durch, bevor ein Nutzer vollumfänglich spielen oder Geld auszahlen kann.

  • Identitätsdaten: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit
  • KYC-Dokumente (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
  • Adressnachweise (z. B. Kontoauszug, Meldebescheinigung)

In Risikofällen kann zusätzlich ein Nachweis der Herkunft der eingesetzten Gelder verlangt werden.

5. Verstärkte Sorgfaltspflichten

Bei Kunden mit erhöhtem Risiko (z. B. hohe Summen, auffällige Transaktionen, PEPs) können folgende Maßnahmen greifen:

  • Zusätzliche Identitätsnachweise,
  • Erweiterte Herkunftsnachweise,
  • Manuelle Überwachung von Transaktionen in Echtzeit,
  • Managementgenehmigung für Kontoaktivität.

6. Transaktionsüberwachung

tipico at überwacht Finanzbewegungen wie Einzahlungen, Auszahlungen und Muster, um Anomalien zu erkennen, die auf Geldwäsche hindeuten können:

  • Mehrere hohe Einzahlungen ohne Spielaktivität,
  • Sequenzielle Ein- und Auszahlungen,
  • Nutzung mehrerer Zahlungsmethoden auf denselben Namen,
  • Konto-Sharing oder Nutzung fremder Zahlungswege.

7. Verdachtsmeldungen & Behördenkooperation

Bei Verdacht auf illegale Aktivitäten ist tipico at verpflichtet:

  • interne Verdachtsmeldungen zu dokumentieren,
  • behördliche Meldungen (soweit gesetzlich vorgeschrieben) zu übermitteln,
  • mit Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren.

Aufgrund des sogenannten „Tipping-Off“-Verbots darf der betroffene Spieler nicht darüber informiert werden, dass eine Meldung erfolgt ist.

8. Aufbewahrungspflichten

AML-relevante Unterlagen werden gemäß gesetzlichen Anforderungen gespeichert:

  • KYC-Unterlagen
  • Transaktionslogs & Zahlungsinformationen
  • Audit- & Risikoabgleichdaten

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden sie gelöscht oder anonymisiert.

9. Schulung

Mitarbeitende mit Kundenkontakt oder AML-Aufgaben erhalten regelmäßige Schulungen zu:

  • Geldwäscheerkennung & -prävention
  • Verhalten bei Verdachtsfällen
  • Schutz personenbezogener Daten

10. Drittparteien

Alle beauftragten Zahlungs- und Softwareanbieter, die Zugang zu AML-relevanten Daten erhalten, werden vertraglich verpflichtet, Sicherheits- und AML-Standards einzuhalten.

11. Verbotene Aktivitäten

Folgende Handlungen sind untersagt und führen zu Kontosperrungen:

  • Nutzung von Geldern unbekannter Herkunft,
  • Einzahlung über fremde Zahlungsmittel,
  • Absichtliche Verschleierung wahrer Eigentümer,
  • Mehrfachkonten zur Umgehung von AML-Prüfungen.

12. Änderungen

Änderungen dieser Richtlinie werden auf tipicoat.com veröffentlicht.

13. Kontakt

Diese Richtlinie dient rein Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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